Steuern, Zölle, Beiträge und (Verwaltungs)gebühren für Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechts müssen an Gemeinden, Länder oder den Bund gezahlt werden. Bei Beiträgen und Gebühren hingegen handelt es sich um Anliegerbeiträge, Kurtaxen, Müllabfuhrkosten, Wasser und Abwässer und Kosten wie Strom und Gas für die Nutzung öffentlicher Einrichtungen.
Die Rechtschutzversicherung steht im Umfang des Steuer-Rechtsschutzes für gerichtliche Auseinandersetzungen hinsichtlich der Berechtigung bzw. der Höhe der Abgaben ein. Der Sozialgerichts-Rechtschutz schützt den Versicherungsnehmer bei gerichtlichen Aktivitäten wenn es um Abgaben geht, die an Sozialversicherungsträger zu entrichten sind. Darunter fallen Zahlungen an die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
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