Als Neuwert bezeichnet man den anfallenden Preis für die Wiederbeschaffung des beschädigten oder zerstörten Hausrats gleicher Art und Qualität zum Zeitpunkt des Schadensfalls.
Bei der Erstattung des Zeitwerts wird darüber hinaus das Alter und die Abnutzung berücksichtigt, sodass die Erstattung durch die Versicherung sehr viel niedriger ausfallen würde.
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