Die Hausratversicherungen unterscheiden zwischen ständig bewohnten (Hauptwohnung) Wohnungen und nicht ständig bewohnten Wohnungen, da die Gefährdung unterschiedlich hoch ist.
Bei einem nicht permanent bewohnten Objekt ist die Einbruchsgefahr höher als bei einer Hauptwohnung.
Man unterscheidet aber nicht nur sich die Hausratsgegenstände in ständig bewohnten Wohnungen befinden, sondern auch zwischen den Wohngebieten, da die Gefahr in geschlossenen Wohnungen niedriger ist als weiter außerhalb. Des Weiteren wird unterschieden, ob der Hausrat in Lagerhäusern untergebracht ist.
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