Die oftmals zur Berechnung der Beitragszahlung der Hausratversicherung herangezogene Wohnfläche setzt sich aus der Grundfläche der Wohnung bzw. aller ausgebauten Räume plus der Fläche der Nebengebäude zusammen.
Balkone, Terrassen und Loggien finden keine Berücksichtigung bei der Berechnung.
Zu beachten ist, dass die Versicherung im Falle eines Schadens die Zahlung kürzen kann, wenn sich herausstellt, dass die im Vertrag angegebene Fläche kleiner ist als die tatsächliche Wohnfläche. Von daher empfiehlt es sich bei der Angabe akribisch vorzugehen um keine böse Überraschung zu erleben.
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