Kommt es zu einem Versicherungsschaden, so unterscheidet man zwischen dem Wiederbeschaffungswert, dem Neuwert und dem gemeinen Wert.
Für gewöhnlich wird der Neuwert des zerstörten oder beschädigten Hausratsgegenstandes von der Hausratversicherung ersetzt, sodass man auch von einer Neuwertversicherung spricht. Sofern keine Unterversicherung vorliegt wird dem Versicherten im Schadensfall der Betrag erstattet, der notwendig ist um den beschädigten Hausrat neu zu kaufen.
Für den Fall das ein Wasserschaden beim Nachbarn einen Schaden bei ihnen verursacht erhalten Sie lediglich den Zeitwert der beschädigten Sache von der Haftpflichtversicherung, wohingegen die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungs- bzw. Neuwert ersetzt. Technische Geräte bilden hierbei eine Ausnahme, da man für diese, auf Grund der rapiden Entwicklung, lediglich den Neupreis eins vergleichbaren Gerätes erhält.
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