Die Versicherungsbedingungen beschreiben die folgenden Gegenstände und Sache als Wertsachen im Sinne der Versicherung:
- Bargeld
- Sparbücher, Urkunden, Aktien, Wertpapiere
- Schmuckgegenstände, Edelsteine, Perlen, Briefmarken-, Telefonkarten-, Münz- und Medaillensammlungen
- Edelmetalle (Gold, Platin, Silber)
- Echte Pelze
- Kostbare Teppiche
- Kunstgegenstände wie Gemälden, Reliefs und Plastiken
- Antiquitäten (in der Regel ab einem Alter von 100 Jahren) – Möbelstücke bilden hier eine Ausnahme
Zu beachten ist, dass für all diese Wertsachen im Schadensfall die speziellen Entschädigungsgrenzen gelten, welche jedoch durch eine zusätzliche Valorenversicherung ausgehebelt werden können.
Unser Tarifvergleich hilft Ihnen bei der Suche nach umfassenden Versicherungsschutz – nicht nur für Ihre Wertsachen.