Wertpapiere

In der Hausratversicherung werden Wertpapiere ebenso wie Schmuck, Bargeld, Kunstgegenstände etc. zu den Wertsachen gezählt, sodass sie der maximalen Entschädigungsgrenze für Wertsachen unterliegen.

Somit sind Wertpapiere in einem mehrwandigen Stahlschrank mit einem Gewicht von mindestens 200 kg oder einem fest eingemauerten Stahlschrank mit einer mehrwandigen Stahltür aufzubewahren, wenn der Versicherte im Schadensfall nicht auf die marktüblichen 500 Euro je Versicherungsfall beschnitten werden möchte. Durch das Verstauen in einem Safe wird diese Begrenzung umgangen. Somit empfiehlt sich die Aufbewahrung von Wertpapieren in einem solchen Behältnis, da so gut wie immer eine Unterversicherung vorliegt, wenn der Schaden auf 500 Euro begrenzt wir, da Wertpapiere in der Regel mehr wert sind.

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