Da es sich bei Wasserfahrzeugen nicht um Hausratsgegenstände handelt, sind diese nicht über die Hausratversicherung mitversichert.
Werden jedoch Hausratsgegenstände in einem Wassersportfahrzeug (Boot, Kanu, Segelboot etc.) mitgeführt und aus diesem entwendet, so greift die Außenversicherung der Versicherungsgesellschaft und ersetzt den entstandenen Schaden.
Der Versicherungsschutz greift weltweit für Hausratsgegenstände, sofern Sie auch in Deutschland mitversichert sind und sich diese nur vorübergehend für eine begrenzte Zeit von drei Monaten im Ausland befinden.
Um auch vor Diebstahlschäden aus einer Kabine an Bord eines Bootes geschützt zu sein müssen die Hausratsgegenstände mindestens durch ein Vorhängeschloss gesichert sein.
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