Wasserfahrzeuge

Da es sich bei Wasserfahrzeugen nicht um Hausratsgegenstände handelt, sind diese nicht über die Hausratversicherung mitversichert.

Werden jedoch Hausratsgegenstände in einem Wassersportfahrzeug (Boot, Kanu, Segelboot etc.) mitgeführt und aus diesem entwendet, so greift die Außenversicherung der Versicherungsgesellschaft und ersetzt den entstandenen Schaden.

Der Versicherungsschutz greift weltweit für Hausratsgegenstände, sofern Sie auch in Deutschland mitversichert sind und sich diese nur vorübergehend für eine begrenzte Zeit von drei Monaten im Ausland befinden.

Um auch vor Diebstahlschäden aus einer Kabine an Bord eines Bootes geschützt zu sein müssen die Hausratsgegenstände mindestens durch ein Vorhängeschloss gesichert sein.

Verlieren Sie keine Zeit und machen Sie noch heute den Tarifvergleich.

Ein Feuerschaden oder ein Wasserschaden kann Ihre Einrichtung vollständig zerstören.
Sichern Sie sich vor erneuten Anschaffungskosten und entscheiden Sie für einen Tarifvergleich für eine Hausratversicherung.

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