Im Falle eines Schadens durch Wasserdampf kommt die Hausratversicherung dafür auf, da Wasserdampf wie Leitungswasser angesehen wird.
Jedoch gibt es Ausnahmen und Einschränkungen, sodass die Versicherung vorschreibt, dass der Wasserdampf aus fest installierten Rohren und Leitungen kommen muss. Dies bedeutet, dass ein Wasserdampfschaden durch einen Kochtopf bzw. einen Wasserkessel nicht von der Hausratversicherung übernommen wird.
Voraussetzung ist wie immer, dass der Schaden nicht mit Vorsatz entstanden ist. Würde ein Versicherungsnehmer seinen Heizkörper beschädigen um einen Versicherungsfall zu provozieren und Geld zu kassieren, so wäre die Versicherung leistungsbefreit und der Versicherte müsste mit einer Anzeige wegen Betrugs rechnen.
Schützen Sie sich. Auch wenn Schäden durch Wasserdampf eher die Ausnahmen sind, so kommen sie vor. Unser Tarifvergleich führt Sie durch den Tarifjungel.