Es ist die gesetzliche Pflicht des Versicherungsnehmers beim Ausfüllen des Antragsbogens für die Hausratversicherung sämtliche Fragen nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß zu beantworten.
Tut er dies nicht, so kann er im schlimmsten Fall leer ausgehen, wenn es zu einem Schadensfall kommt, da die korrekten Angaben Voraussetzung für die Gefahrenübernahme der Versicherung sind.
Unser Tarifcheck begleitet sie durch den Fragenkatalog und steht Ihnen helfend zur Seite.