Um im Schadenfall nicht eine Unterversicherung zu erleben empfiehlt sich im Rahmen der Hausratversicherung eine sogenannte Vorsorgeversicherung. Diese schützt den Versicherten vor finanziellen Einbußen aus dem o.g. Grund der Unterversicherung.
Folgendes Szenario – der Versicherte hat Jahre zuvor eine Hausratversicherung abgeschlossen in deren Rahmen die Werte und Sachen seiner Hausratsgegenstände aufgelistet hat. Nach einigen Jahren muss der alte Röhrenfernseher einem neuen Flachbildschirm weichen und der gute alte Videorekorder einem modernen Blu-Ray Player mit zusätzlichem Soundsystem. Es erklärt sich fast von selbst, dass die neuen Geräte einen sehr viel höheren Wert und Preis haben als die alten Geräte, sodass im Schadensfall mit höheren finanziellen Einbußen zu rechnen ist. Versäumt es der Versicherte aber die Versicherungsgesellschaft darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Hausratsgegenstände sich geändert haben und somit der Versicherungswert angestiegen ist, so ist er im Schadensfall unterversichert.
Waren die alten Hausratsgegenstände nun insgesamt 35.000 Euro wert, die neuen aber insgesamt 38.000 Euro, dann würde die Versicherung nur bis max. 35.000 Euro haften, wenn er die Änderung nicht mitgeteilt hat. Hier kommt die Vorsorgeversicherung ins Spiel, da sie für die Lücke aufkommt und in diesem Fall die Differenz von 3.000 Euro geschlossen hätte. Zu beachten ist hierbei, dass die Vorsorgeversicherung eine Unterversicherung nur bis maximal 10 % abdeckt, sodass der Versicherte bei obigem Beispiel max. 38.500 Euro von der Versicherung ersetzt bekommen würde.
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