Der zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer vereinbarte Versicherungswert, der in der Police der Hausratversicherung festgehalten wird, dient der im Schadenfall zu zahlenden Entschädigung als Grundlage.
Bei Gegenständen, welche im alltäglichen Leben Gebrauch finden, wird lediglich der Wiederbeschaffungswert, den Wert den man aufbringen müsste um eine gleichwertiges Objekt hinsichtlich der Art und Qualität zu beschaffen, ersetzt. Dies bedeutet, dass eine verschlissene Sitzecke, welche bei einem Brand zerstört wird, mit dem Neupreis erstattet wird, ein geerbtes Tafelservice jedoch nur mit dem Neupreis des Services bezahlt wird, obwohl es einen emotionalen Wert für den Versicherten hatte.
Bei Wertgegenständen verhält es sich jedoch anders, da speziell Kunstgegenstände und Antiquitäten zu Liebhaberwerten ersetzt werden, da der materielle Wert für Rahmen, Farbe und Leinwand in keinem Verhältnis zu dem Sammlerwert stehen.
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