Der Berechnung der zu zahlenden Prämie bei der Hausratversicherung liegt die Versicherungssumme oder die Deckungssumme zu Grunde. Sie beschreibt die vertraglich zwischen den Vertragsparteien festgelegte Maximalhaftung im Falle eines Schadens.
Nach Ermittlung des Gesamtwertes der zu versichernden Hausratsgegenstände wird die Versicherungsprämie berechnet und festgesetzt. Somit lässt sich sagen, dass die Summe der Hausratsgegenstände der entscheidende Faktor für den Versicherungsbeitrag ist. Um eine Unterversicherung zu vermeiden empfiehlt es sich stets den Neuwert der Hausratsgegenstände anzugeben. Zwar führt dies zu einer höheren Prämie die zu entrichten ist, jedoch ist man im Schadensfall auf der sicheren Seite und erhält den Neupreis der beschädigten oder zerstörten Sachen von der Versicherungsgesellschaft.
Dies ist die übliche Vorgehensweise zur Ermittlung der Versicherungsprämie, jedoch gibt es auch Versicherer die die Wohnfläche der bewohnten Wohnung oder des Hauses als Grundlage nehmen. In der Regel wird dann eine Pauschalbetrag von meist 650 € / m² festgelegt.
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