Aktuell beträgt die Versicherungssteuer in der Hausratversicherung 16,15 % (Stand: 1.7.2010) und somit weniger als der Regelsteuersatz von 19 %. Grund für den niedrigeren Prozentsatz ist die bereits beinhaltete Feuerschutzsteuer für die Feuerversicherung in dem Versicherungsanteil.
Die Versicherungssteuer ist auf alle Entgelte und Zusatzzahlungen an die Versicherungsgesellschaft anzuwenden und taucht somit auf der Rechnung in der Regel nur als Prozentsatz auf.
Da eine Erhöhung der Versicherungssteuer keine Prämienanhebung darstellt hat der Versicherungsnehmer kein Anrecht auf eine außerordentliche Kündigung.
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