Der Versicherungsort wird in der Versicherungspolice festgeschrieben und beinhaltet neben den Wohnräumen auch Kellerräume, Teile des Dachbodens, Balkone, Terrassen, Gartenanteile, sowie Räume in Nebengebäude, sofern diese sich auf demselben Grundstück befinden.
Zu beachten ist, dass der Versicherungsschutz nur gilt, wenn diese Orte ausnahmslos vom Versicherungsnehmer genutzt werden. Garagen gehören ebenfalls zu den Versicherungsorten, sofern sie von der versicherten Wohnung aus eingesehen werden können und sich in der Nähe befinden.
Gewerblich genutzte Räume hingegen sind stets von der Hausratversicherung ausgeschlossen.
Werden persönliche Gegenstände wie eine Parabolantennen auf dem Hausdach oder eine Waschmaschine in einer gemeinsamen Waschküche lediglich von dem Versicherten genutzt, sind sie ebenfalls Gegenstand der Hausratversicherung und sind somit mitversichert.
Die Außerversicherung (Teil der Hausratversicherung) deckt mögliche außerhalb des Versicherungsortes ab. Ein Beispiel hierfür ist ein Schaden am Fahrrad während man unterwegs ist.
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