Versicherte Sachen

Prinzipiell gesagt schütz die Hausratversicherung sämtliche Gegenstände und Sachen im Haushalt. Lapidar sagt man, dass zum Hausrat alle Gegenstände zählen, die aus eine Wohnung oder einem Haus fallen würden, wenn man das Haus auf bildlich auf den Kopf stellen würde. Aber wovon ist die Rede wenn man von Sachen und Gegenständen im Haushalt spricht? Als Gebrauchsgüter werden beispielsweise Geschirr, Kleidungsstücke, Bücher etc. betrachtet, wohingegen Nahrungs- und Genussmittel, sowie Einrichtungsgegenstände und Wertgegenstände als Verbrauchsgüter kategorisiert werden.

Jedoch werden auch Haustiere, Sportgeräte sowie Parabolantennen und Satellitenschüsseln durch die Hausratversicherung geschützt. Fahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von 6 km/h, welcher keiner Zulassung bedürfen, sind ebenfalls mitversichert. Darüber hinaus sind in einer zur Miete bewohnten Wohnung oder einem Haus bewohnten Gegenstände, die durch den Mieter installiert wurden (z.B. Einbauküche) in der Hausratversicherung eingeschlossen, ist man jedoch Eigentümer bedarf es einer Gebäudeversicherung.

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