Urkunden

Die Hausratversicherung schützt Urkunden, ebenso wie Wertpapiere, Aktien und Sparbücher, jedoch sind diese nur bis maximal 2500 Euro je Versicherungsfall mitversichert, sodass in der Regel eine Unterversicherung vorliegt und der Versicherte finanzielle Einbußen hinnehmen muss.

Um diese Limitierung der Entschädigung aufzuheben müssen die Urkunden bzw. anderen Wertsachen, in einem mehrwandigen Stahlschrank mit einem Gewicht von mehr als 200 kg oder einem eingemauerte Stahlschrank mit mehrwandiger Stahltür aufbewahrt werden.

Damit diese Entschädigungsgrenze wegfällt, sollten Urkunden in einem Stahlschrank aufbewahrt werden. Der Stahlschrank muss allerdings eingemauert, oder schwerer als 200 Kilogramm sein.

Zu beachten ist, dass Urkunden zu der Gruppe der Wertsachen gehört und somit nur bis zu einer Höhe von 20 % der Gesamtdeckungssumme ersetzt werden. Wenn Sie viele Wertsachen besitzen und zu Hause aufbewahren, empfiehlt sich die An- bzw. Aufhebung dieser Begrenzung. Die Versicherungen berechnen eine erhöhte Versicherungsprämie und man erweitert den Schutz der Hausratversicherung um eine Valorenversicherung und ist im Schadensfall ausreichend geschützt.

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