Im Rahmen einer Hausratversicherung kann ein sogenannter Unterversicherungsverzicht vereinbart werden. Dieser dient dem Schutz des Versicherten, da ihm im Falle eines Schadensfalles keine Kürzung der Versicherungssumme droht und er somit nicht unterversichert sein kann. Im Schadensfall prüft die Versicherung nicht, ob eine Unterversicherung vorliegt.
Nicht selten ist der Wert des versicherten Hausrates tatsächlich höher als die vereinbarte Versicherungssumme zum Abschluss des Vertrages, da die Versicherungsnehmer im Laufe der Zeit immer mehr Hausratsgegenstände anschaffen, es aber versäumen dies der Versicherung mitzuteilen.
Wird kein Unterversicherungsverzicht vereinbart wird in der Regel ein anteiliger Wert erstattet, der sich aus dem Verhältnis des tatsächlichen Schaden und der vereinbarten Versicherungssumme berechnet.
Ältere Hausratversicherungen sollten auf diese Klausel überprüft werden und ggf. aktualisiert werden.
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