In der Versicherungsbranche fällt des Öfteren der Begriff einer Unterversicherung. Dieser beschreibt den Fall, dass der Wert der Hausratgegenstände eines Versicherten höher ist, als der bei der Versicherungsgesellschaft angegebene Versicherungswert. Die hat zur Folge, dass man im Falle eines Schadens mit finanziellen Einbußen rechnen muss, da die Versicherung nur bis zum vereinbarten Versicherungswert bezahlt.
Das folgende Beispiel verdeutlicht die Unterversicherung. Wenn bei Abschluss einer Hausratversicherung ein Versicherungswert von 40000 Euro angegeben und gelistet wurde, der Versicherte sich im Laufe der Jahre aber neue, teurere Hausratsgegenstände zugelegt hat ohne diese bei der Versicherung anzugeben, so bleibt der Versicherungswert der alte, auch wenn die Hausratsgegenstände aktuell einen Wert von 55000 Euro hätten.
Kommt es nun zu einem Sturm, der das Dach abdeckt und Wasser ins Haus gelangt und heftige Schäden verursacht, zahlt die Versicherung bis maximal 40000 Euro, auch wenn der tatsächliche Schaden höher ist.
Von daher empfiehlt sich bereits bei Abschluss einer Hausratversicherung die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts, sodass Sie im Ernstfall ausreichenden Schutz genießen.
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