Sturm

Im Rahmen der Hausratversicherung sind Sturmschäden mitversichert, jedoch muss hierfür vom zuständigen Wetteramt eine Windstärke von mindestens 8 (62- 74 km/h) für den Schadentag am Schadenort festgestellt worden sein um einen Sturm nachzuweisen.

Des Weiteren wird oftmals geschaut, ob es in der Nachbarschaft während der verstärkten Luftbewegungen ebenfalls zu Schäden gekommen ist und ob die Schäden nach menschlichem Ermessen durch einem Sturm mit einer Windstärke von 8 verursacht werden konnten.

In der Hausratversicherung sind unmittelbare Schäden mitversichert, was bedeutet, dass für Schäden gehaftet wird, die direkt durch den Sturm verursacht werden. Ein Beispiel hierfür ist eine abgerissene Antenne auf dem Hausdach. Auch mittelbare Schäden, wie z.B. ein durch den Sturm gelockerter Dachziegel, der ein Fenster zerstört, werden von der Hausratversicherung bezahlt. Ebenfalls sind mittelbare und unmittelbare Folgeschäden des Sturms. Ein Beispiel hierfür ist ein Schaden am Hausdach in dessen Folge Wasser ins Haus dringt und weitere Beschädigungen am Hausrat verursacht.

Ausgeschlossen von der Haftung sind Schäden durch Sturmfluten, Lawinen- bzw. Schneedruck sowie das Eindringen von Niederschlägen und Verschmutzungen durch nicht korrekt verschlossene Türen, Fenster und anderen Öffnungen.

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