Sicherungsmaßnahmen

Trifft ein Versicherungsnehmer Maßnahmen um die Sicherheit einer Wohnung oder eines Hauses zu verbessern, so räumen die Versicherungsunternehmen ihm bei Abschluss einer Hausratversicherung Rabatte ein. Dies spart bares Geld und sorgt für ein sichereres Gefühl in den eigenen vier Wänden.

Risikorabatte werden beispielweise dann gewährt, wenn der Versicherte das Schadensrisiko durch Installation einer anerkannten Überwachungs- oder Alarmanlage senkt oder Gitter an Fenstern anbringt und potentiellen Einbrechern den Einstieg erschwert.

Nicht zu vernachlässigen sind auch die gern vergessenen Sicherungsmaßnahmen wie dem Schließen von Fenstern und dem Absperren sämtlicher Türen. Kommt es zu einem Schadensfall und war der Versicherte mehr als 3,5 Stunden abwesend, so kann ihm grobe Fahrlässigkeit und somit eine Eigenverschulden unterstellt werden. Die kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Versicherungsgesellschaft von Ihrer Leistungspflicht befreit wird und die Hausratversicherung somit nicht für Schäden haftet.

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