Selbstbehalt / Selbstbeteiligung

Wird bei Abschluss einer Hausratversicherung eine sogenannte Selbstbeteiligung vereinbart, so reduziert dies die anfallenden Versicherungsbeiträge je nach Höhe des eingeplanten Selbstbehaltes.

Die hat zur Folge, dass ein entstehender Versicherungsschaden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung allein durch den Versicherten reguliert werden muss und die Versicherung erst ab diesem Betrag eingreift. Diese Form ist in der Kfz-Versicherung Gang und Gebe und ist im Bereich der Hausratversicherung noch nicht sehr weit verbreitet.
Nachfolgend wird die Praxis an einem Beispiel verdeutlicht:

Kommt bei einem Schaden ein Hausratsgegenstand zu Schaden und beträgt dieser einen Wiederanschaffungswert in Höhe von 250 Euro und der Versicherungsnehmer hat eine SB von 150 Euro vereinbart, so hat er die ersten 150 Euro des Gesamtschadens zu tragen, wohingegen die Differenz von 100 Euro von der Versicherung reguliert wird. Letztendlich bleibt der Versicherte auf den Kosten der SB sitzen.

Abschließend lässt sich sagen, dass sich die Einbindung einer SB in der Hausratversicherung nur dann lohnt, wenn man dadurch eine hohe Beitragsreduktion erzielt und lediglich kostenintensive Schäden abdecken möchte.

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