Im Rahmen einer Hausratversicherung kann es im Schadenfall passieren, dass bei der Regulierung und Beseitigung eines Schadens sogenannte Schutzkosten bzw. Bewegungskosten anfallen.
Diese Schutzkosten umfassen sämtliche Kosten die anfallen, wenn Einrichtungsgegenstände bewegt, verändert oder geschützt werden müssen, damit der versicherte Hausrat wiederbeschafft bzw. wiederhergestellt werden kann.
Ein klassisches Beispiel ist der Leitungswasserschaden in der Küche, der den Abbau der Küche voraussetzt um den Schadensherd zu beseitigen und zu reparieren. Da der Abbau der Küche ebenso notwendig ist wie der Aufbau nach Beseitigung des Problems, werden die Kosten von der Versicherung übernommen. Ebenso werden eventuell notwendige Transport- und Lagerungskosten von der Hausratversicherung getragen, falls der Wohnraum nach einem Brand komplett renoviert werden muss und die Hausratsgegenstände geschützt werden müssen. Dies nennt man Schutzkosten. Sie beschreiben die Kosten die für eventuell notwendigen Schutz der Wohnung oder des Hauses anfallen, damit Plünderer und Einbrecher nicht einfach eindringen können.
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