Schmuck

Die Hausratversicherung deckt den Verlust und den Diebstahl von Schmuck in der Regel bis zu einem Betrag von 1500 Euro ab. Meist ist der entstandene Schaden jedoch sehr viel höher, da es sich oftmals um kostbaren Schmuck handelt. Wenn sich der Schmuck jedoch in einem mehrwandigen Stahlschrank mit einem Gewicht von mehr als 200 kg befindet bzw. er sich in einem eingemauerten Stahlschrank mit einer mehrwandigen Tür befindet, so findet die Begrenzung auf 1500 Euro keine Anwendung.

Im Falle eines Einbruchsdiebstahlt ist die Ersatzzahlung auf 20 % der Gesamtversicherungssumme limitiert, sodass es sich empfiehlt diese Begrenzung durch Zahlung eines Zusatzbeitragen an- bzw. aufzuheben. Diese Zusatzversicherung nennt sich Valorenversicherung und sollte mit abgeschlossen werden, wenn man im Besitze von teuren Wertgegenständen ist.

Sollte dem Versicherten der Schmuck bei einem Raub oder Diebstahl in der Öffentlichkeit entwendet werden, so ist er ebenfalls über seine Hausratversicherung geschützt.

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