Wenn sich Eheleute trennen, so sind die beiden Wohnungen der Eheleute bis zur nächsten Vertragsänderungen über die Hausratversicherung geschützt, jedoch ist dieser Versicherungszeitraum auf maximal drei Monate nach der nächsten Prämienzahlung begrenzt ist. Nach Ablauf dieser Frist besteht der Versicherungsschutz nur noch für die neue Wohnung des Versicherungsnehmers.
Unser Tarifvergleich zeigt Ihnen die Unterschiede der verschiedenen Hausratversicherungen auf.