Schadenanzeige

Im Falle eines Versicherungsschadens muss der Versicherte dem Versicherungsunternehmen seiner Hausratversicherung den Schaden in Form einer Schadenanzeige melden.

Nach Kategorisierung des Schadens der Versicherung (je nach Schaden z.B. Blitzschlag, Brand, Glasbruch, Sturm etc.) muss der Versicherungsnehmer genaue Angaben zu dem Schadenshergang machen.

Neben den Standardangaben über den Tag des Schadens, Uhrzeit und dem Ort müssen Angaben über den Wohnraum gemacht werden. Des Weiteren ist es wichtig wann der Versicherte Kenntnis von dem Schadenfall genommen hat bzw. wann er darüber informiert wurde. Sollte vor der Schaden zuvor bei der Polizei gemeldet worden sein (z.B. ein Einbruchdiebstahl), so ist der Versicherung mitzuteilen, bei welcher Polizeidienststelle dies geschehen ist. Diese Aussage ist oftmals sehr ausführlich und ist stets nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß zu machen.

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