Die Ermittlung der exakten Schadenshöhe im Falle eines Versicherungsschadens ist in der Regel mit einigen Problemen verbunden, sodass es Sinn macht und die Dinge vereinfacht, wenn ein Sachverständiger zur Klärung eingesetzt wird.
Der Sachverständige wird in der Regel vom Versicherungsunternehmen beauftragt und von der Hausratversicherung bezahlt. Für den Fall, dass der Versicherte nicht konform mit dem Gutachten geht, so steht es ihm frei einen weiteren Gutachter um Begutachtung zu zurate zu ziehen, wobei er die Kosten für dessen Einsatz zu begleichen hat. Dies ist oftmals der Fall, wenn es eklatante Abweichungen bei Wert- und Kunstgegenständen sowie Antiquitäten gibt, da diese häufig einen materiellen und nicht materiellen Wert haben, sodass ein geschulter Gutachter hier hilfreich sein kann.
Der Gutachter fertigt im Schadensfall eine Auflistung der beschädigten Hausratsgegenstände an um anschließend Wiederbeschaffungspreise, Reparaturkosten und Restwerte zu berechnen. Sollten Schäden weniger als 25 Euro betragen, so ist der Einsatz eines Gutachters in der Regel nicht notwendig.
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