Damit ein Brandschaden im Sinne einer Hausratversicherung vorliegt muss es nicht immer erst zu einem Wohnungs- oder Hausbrand kommen. Ein Feuer wird versicherungstechnisch als ein Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung definiert.
Dies schließt Flammen, Glut und auch Funken mit ein. Es ist auch zwingend notwendig, dass ein Feuer ohne einen bestimmungsmäßigen (Öfen, Kamine, Kerzenflammen etc.) Herd entstanden ist. Zu beachten ist, dass nicht nur ein Brand im Rahmen der Versicheng abgedeckt ist, sondern auch ein Ver- bzw. Anbrennen, Verrußen oder das Versengen von Gegenständen durch den Funkenflug eins Schadenfeuers. Des Weiteren sind Rauschäden an Wäsche und Büchern, die Verformung von Hausratsgegenständen und sämtliche mittelbaren und unmittelbaren Schäden durch das Feuer mitversichert.
Ein Feuer breitet sich schneller aus als man denkt. Um sich finanzielle vor dem Schlimmsten zu schützen sollten Sie eine Hausratversicherung abschließen. Unser Tarifvergleich hilft Ihnen beim Vergleichen und Finden.