Rundfunkantennen

Auf einem Dach oder auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers installierte Rundfunk- bzw. Parabolantennen sind in der Hausratversicherung mitversichert.

Beschädigungen an Antennen stehen oftmals in Zusammenhang mit einem Sturm, Hagel oder Blitzschlägen. Zu beachten ist, dass das Wetteramt eine Windstärke von mindestens acht bestätigen muss, damit ein durch einen Sturm verursachter Schaden als solcher anerkannt und übernommen wird.

Schäden an einer Antenne, die auf dem Hausdach oder dem Grundstück des Versicherten steht, sind von der Hausratversicherung abgesichert. Es spielt dabei keine Rolle ob der Sturm den Schaden direkt verursacht hat oder eine herumfliegende Sache die Ursache dafür ist.

Zu beachten ist, dass die Hausratversicherung nur für Schäden an der Rundfunkantenne haftet, wenn diese allein vom Versicherten genutzt wird. Handelt es sich um eine Gemeinschaftsantennen, die von Hausbewohnern, Nachbarn oder anderen genutzt wird, so ist die Versicherungsgesellschaft von der Leistungspflicht befreit.

Kfz- Antennen gelten nicht als Hausrat, sie werden über die Kfz-Kasko mitversichert.

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