Rohrbruch

Neben Frostschäden an den Sanitäranlagen sowie Bruchschäden der Wasserleitungen in einer Wohnung oder einem Haus sind auch Schäden durch Rohrbruch in der Hausratversicherung mitversichert.

Ein Wasserrohrbruch während der Abwesenheit des Mieters bzw. des Eigentümers des Wohngebäudes kann sehr schnell einen immensen finanziellen Schaden verursachen, welcher durch den Abschluss einer Hausratversicherung präventiv verhindert werden kann.

Kommt es zu einem solchen Schaden, so steht der Versicherte in der Pflicht eine exakte Auflistung der beschädigten Hausratsgegenstände anzufertigen und der Versicherung zu übergeben.  Die Anfertigung einer solchen Liste ist nicht zu unterschätzen – jedes beschädigte Küchengerät, Kleidungsstück, Möbelstück, Fernseher etc. muss fotografisch festgehalten und  aufgelistet werden. Dies hat unmittelbar nach Eintreten des Schadens zu geschehen, da dem Versicherungsunternehmen ermöglicht werden muss den Schaden zu begutachten. Bis zur endgültigen Klärung der Versicherungsleistung sind die beschädigten Gegenstände aufzubewahren, da diese eventuell noch reparabel sein könnten und somit nicht gänzlich ersetzt werden müssen.

Schützen Sie sich vor bösen finanziellen Überraschungen – ein Rohrbrauch kann extrem teuer werden. Unser Tarifvergleich hilft Ihnen die richtige Hausratversicherung zu finden.

Ein Feuerschaden oder ein Wasserschaden kann Ihre Einrichtung vollständig zerstören.
Sichern Sie sich vor erneuten Anschaffungskosten und entscheiden Sie für einen Tarifvergleich für eine Hausratversicherung.

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