Restwert

Werden versicherte Hausratsgegenstände im Rahmen eines Versicherungsfalls so sehr zerstört, dass eine Reparatur unwirtschaftlich wäre, so spricht man von einem wirtschaftlichen bzw. technischen Totalschaden.

Dies bedeutet, dass der Schaden entweder nicht mehr reparabel ist oder aber nicht lohnt, da die Kosten nicht im Verhältnis zum Wert stehen. Besteht jedoch die Möglichkeit einer weiteren Nutzbarkeit, so wird der Restwert ermittelt und von der Entschädigung abgezogen.

Machen Sie noch heute den Tarifcheck und finden Sie die passende Versicherung für Ihre Ansprüche.

Ein Feuerschaden oder ein Wasserschaden kann Ihre Einrichtung vollständig zerstören.
Sichern Sie sich vor erneuten Anschaffungskosten und entscheiden Sie für einen Tarifvergleich für eine Hausratversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering