Werden im Rahmen eines Versicherungsfalles Hausratsgegenstände beschädigt und bleiben noch reparaturfähig, so übernimmt die Hausratversicherung die Reparaturkosten.
Sollte nach erfolgreicher Reparatur eine Wertminderung des Gegenstandes vorliegen, so hat der Versicherte einen Anspruch auf Entschädigung, welche in der Regel anstandslos gezahlt.
Eine Reparatur wird selbstverständlich nur dann durchgeführt und veranlasst, wenn diese wirtschaftlich bleibt und die Kosten für eine Wertminderung und Reparatur nicht höher als die Wiederbeschaffungskosten sind.
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