Obwohl ein Großteil der durch Leitungswasser entstandenen Schäden über die Hausratversicherung abgedeckt ist, werden vorsätzlich verursachte Schäden ebenso wie solche die beim Verbrauch bzw. der Verwendung von Wasser auftreten nicht mitversichert. Plansch- und Badewasserschäden zählen ebenso wie Reinigungswasserschäden zu Letzterem.
Dies bedeutet, dass ein wertvoller Teppich, der durch aus einem umgekippten Putzeimer austretendes Schmutzwasser beschädigt wird, nicht über die Hausratversicherung geschützt ist. Ein solcher Schaden wird ebenso wenig von der Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung übernommen.
Unser Tarifvergleich verschafft Ihnen einen Überblick über die Gegenstände und Umstände, die in Ihrer Hausratversicherung mitversichert sind.