Wenn Gewalt angewendet um einer Person versicherte Sachen wegzunehmen bzw. die Person zur Herausgabe zu zwingen, so spricht man im Versicherungswesen von Raub. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie bei Ihrem nächtlichen Heimweg zu Fuß durch Schläge und Tritte zur Herausgabe von Bargeld gezwungen werden.
Man spricht auch von Raub, wenn ein Täter die beeinträchtige Widerstandskraft einer Person ausnutzt. Ein solcher Fall liegt vor, wenn eine verletzte Person wehrlos am Boden liegt und sie beraubt wird.
Eine weitere Form des Raubes ist die Bedrohung von Leib und Leben innerhalb der Wohnräume, wenn ein Einbrecher in die Wohnung eindringt und die Herausgabe von Wertgegenständen durch Gewaltandrohung erzwingt.
Wird eine Person jedoch beim normalen Spaziergang bestohlen, so liegt kein Raub vor, da keinerlei Gewalt angedroht oder angewendet wurde.
Von der Versicherung ausgeschlossen sind Gegenstände, welche erst an den Ort des Raubes auf Verlangen herangeschafft werden, sowie Entführung, als auch räuberische Erpressung, jedoch kann letztere bei einigen Versicherungsgesellschaften gegen Zahlung eines Mehrbeitrages mitversichert werden.
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