Rasenmäher

Üblicherweise ist der Rasenmäher im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert und gehört zum normalen Hausrat, jedoch wird er oftmals bei der Aufnahme der Hausratsgegenstände vergessen, da er im Keller gelagert wird und somit nicht als Hausrat im Wohnraum wahrgenommen wird. Um im Falle eines Schadens nicht unterversichert zu sein empfiehlt es sich eine Auflistung aller Hausratsgegenstände anzufertigen und griffbereit zu haben.

Ein durch ein Hochwasser entstehender Schaden der einen Keller unter Wasser setzt kann schnell einen Schaden in vierstelliger Höhe verursachen – Rasenmäher können mitunter sehr teuer sein.

Schützen Sie ALLE Ihre Hausratsgegenstände, auch die im Keller. Unser Online Tarifvergleich hilft Ihnen bei der Suche nach der passenden Hausratversicherung.

Ein Feuerschaden oder ein Wasserschaden kann Ihre Einrichtung vollständig zerstören.
Sichern Sie sich vor erneuten Anschaffungskosten und entscheiden Sie für einen Tarifvergleich für eine Hausratversicherung.

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