Bei Rückstau handelt es sich um einen ersatzpflichtigen Schaden, sofern der Versicherungsschutz der Hausratversicherung darauf ausgedehnt wurde.
Dies kann optional gegen Zahlung eines Mehrbeitrages geschehen und setzt voraus, dass ein Schaden nicht mutwillig und fahrlässig verursacht wurde. Es sei betont, dass die Standard Hausratversicherung Schäden durch Rückstau nicht abdeckt.
Ein solcher Rückstau kann sowohl durch fließendes, aber auch durch stehendes Wasser, Hochwasser, Grundwasser und durch Niederschlag aller Art entstehen, sofern sie eine Anbindung an einen Kellerraum hat. Die Investition eines Zusatzbetrages zum Schutz vor einem solchen Schaden ist dringendst empfohlen. Die meisten Versicherungsunternehmen setzen die Installation eines einwandfrei funktionierenden Rückstauventils voraus um einen solchen Rückstau mitzuversichern.
Ein Rückstau Schaden ist oftmals tückisch und nur schwer zu beeinflussen. Um sich vor einem finanziellen Schock zu schützen steht Ihnen unser Online Tarifvergleich unterstützend zur Seite.