Prämienerhöhung

Wenn eine Versicherungsgesellschaft eine Erhöhung der Prämie verabschiedet und sich die Beiträge einer (Hausrat)versicherung somit erhöhen ohne das sich der Leistungsumfang verbessert, so hat der Versicherte das Recht das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Nach Erhalt des Schreibens über die Prämienerhöhung hat der Versicherte einen Monat Zeit schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung gilt rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Prämienerhöhung.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, welche dem Versicherer das Recht einer Prämienanpassung einräumen. Wenn sich die Lebenserhaltungskosten erhöhen, so ist die Versicherungsgesellschaft berechtigt die eine Anpassung der Versicherungsbeiträge vorzunehmen, welche sich auf Grundlage des amtlichen Preisindex für Lebenshaltungskosten des Statistischen Bundesamtes errechnet. Für diesen Fall steht dem Versicherten keine Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung zu. Zu beachten ist aber auch hierbei, dass die Prämienerhöhung einen bestimmten Wert nicht übersteigt und zumutbar bleibt. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass die Anpassung nicht über 10% steigen darf.

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