In der Regel deckt die Hausratversicherung Schäden, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstehen mit ab.
Auch wenn es sich bei Planschwasser im eigentlichen Sinne auch um Leitungswasser handelt, so sind Schäden die durch diese Form des Badewassers entstehen ausgeschlossen. Es gibt aber durchaus Versicherungsgesellschaften die solche Schäden ebenfalls ohne Zahlung eines Mehrbeitrages in die Hausratversicherung integrieren, jedoch ist dies eher die Ausnahme.
Mögliche Schäden durch den Wasseraustritt sind über die Wohngebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung mitversichert, dies kann sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden, sodass ein Blick in die Police für Gewissheit sorgt.
Unser Online Tarifcheck hilft Ihnen dabei die Feinheiten und Einzelheiten der Hausratversicherungen zu vergleichen.