Im Rahmen der Hausratversicherung zählen Perlen ebenso wie Schmuck zu den Wertsachen und sind somit durch die Versicherung geschützt.
Zu beachten ist aber, dass die Entschädigungsgrenze bei 1500 Euro je Versicherungsfall liegt, sofern die Perlen (Wertsachen allgemein) nicht in einem mehrwandigen und verschließbaren Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg bzw. einem Stahlwandschrank, welcher fest in einer Wand eingemauert ist und durch eine mehrwandige Stahltür verschlossen ist, aufbewahrt werden.
Sollten dem Versicherungsnehmer die Perlen bei einem Raub auf offener Straße entwendet werden, so kommt die Hausratversicherung ebenfalls für den Sachschaden auf.
Eine Hausratversicherung hilft Ihnen nur zum Teil – beachten Sie die Voraussetzungen der Versicherungsgesellschaften um Ihre Wertsachen und sich zu schützen – unser Tarifvergleich hilft Ihnen beim Vergleichen.