Der Abschluss einer Hausratversicherung ist mit einer Reihe von gesetzlichen Pflichten und Obliegenheiten für den Versicherungsnehmer verbunden. Diese finden sich auch in der Police wieder.
Unter Obliegenheiten versteht man die vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten, denen Sie als Versicherungsnehmer unterliegen. Unter anderem ist der Versicherte dazu verpflichtet Schäden unverzüglich seiner Versicherung mitzuteilen und Einbruchs-, Diebstahl- Vandalismus- und Raubschäden direkt bei der Polizei zu melden und anzuzeigen. Im Rahmen der Meldung ist der Polizei eine Auflistung der gestohlenen bzw. beschädigten Gegenstände zu übergeben. Sollten Sparbücher, Kreditkarten oder ähnliches fehlen, so sind diese bei dem Geldinstitut unverzüglich zu sperren. Der Versicherungsgesellschaft ist eine Auflistung der beschädigten bzw. fehlenden Gegenstände und Sachen mit der Angabe des Versicherungswerte bzw. des Kaufpreises und des Alters mitzuteilen.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein Versicherungsnehmer stets dazu verpflichtet ist eine Schadenverhinderung und eine Minderung des Schadens zu verfolgen. Der Versicherungsgesellschaft müssen sämtliche Auskünfte erteilt werden, ebenso dürfen diese Untersuchungen vornehmen, welche der Ursachenfindung und der Ermittlung der Schadenshöhe dienen. Werden dem Versicherer vorsätzliche Informationen vorenthalten bzw. kommt der Versicherte seinen Obliegenheiten und Pflichten nicht nach, so kann das dies zu Leistungsbefreiung der Versicherung führen.
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