Kommt es zu einem Schadensfall, der von der Hausratversicherung getragen wird, so wird zwischen dem Neu- und dem Wiederbeschaffungswert unterschieden, wobei in der Regel der Neuwert des beschädigten oder zerstörten Hausrats ersetzt wird.
Von daher spricht man auch oftmals von einer Neuwertversicherung, sodass der Geldwert von dem Versicherer ersetzt wird, welcher notwendig ist um den Hausrat neu zu kaufen. Zu beachten ist hierbei, dass keine Unterversicherung vorliegt.
Entsteht ein Wasserschaden durch eindringendes Wasser aus einer Nachbarwohnung, so steht eine Haftpflichtversicherung nur mit der Zahlung des Zeitwertes ein, wohingegen die Hausratversicherung den Neuwert des beschädigten Hausrats zahlt. Ausgenommen sind hiervon üblicherweise technische Geräte.
Machen Sie noch heute einen Tarifcheck – unser Portal hilft Ihnen bei der Suche.