Als Mobiliarverglasung versteht man Scheiben, die zu Möbelstücken gehören, wobei es egal ist, ob diese aus Glas oder Plastik gefertigt sind.
Gemeint sind nicht nur Scheiben von Schränken, Bildern, Spiegeln etc. sondern auch Glastischplatten und Scheiben von Backöfen. Optional lässt sich der Versicherungsschutz auf Glaskeramik Kochflächen, Kunststoffscheiben, Aquarien, Terrarien ausgedehnt werden.
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