Mittelbare Schäden / Hagel

Im der Hausratversicherung wird ein Großteil von sogenannten mittelbaren Schäden bzw. Mangelfolgeschäden abgedeckt.

Der Versicherer erstattet nicht nur die direkten Schäden, welche durch Blitzschläge, Hagel oder Sturm verursacht werden, sondern auch daraus resultierende Mehrausgaben in Form von möglichen Räumungs- und Entsorgungskosten, Mehrausgaben für die Lebenshaltung, als auch die Kosten für Notmaßnahmen zur Sicherung des Wohnraumes. Beispiele für Notmaßnahmen sind das Einsetzen von provisorischen Schlössern oder aber auch Notverglasungen.

Verursacht beispielweise ein Ziegel, der durch einen Sturm gelockert wird, einen Fensterbruch, so kann Regenwasser in den Wohnraum eindringen und einen Folgeschaden verursachen. Somit liegt ein adäquater kausaler Zusammenhang vor und der Schaden wird von der Hausratversicherung getragen.

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