Baut ein Mieter Objekte in einer Wohnung fest ein und installiert diese, so werden diese im Versicherungsjargon als Mietereinbauten bezeichnet. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kosten für die Installationen vom Mieter getragen wurden und er somit verantwortlich für die Einbauten ist. Sind diese Kriterien erfüllt, steht die Hausratversicherung für mögliche Schäden ein.
Zu beachten ist, dass die die Mietereinbauten vor dem Versicherungsabschluss angegeben werden, andernfalls kann keine verlässliche und richtige Versicherungssumme berechnet werden. Sollten Mietereinbauten installiert werden und bereits eine Hausratversicherung bestehen, so sind diese Änderungen der Versicherung mitzuteilen. Beschließt der Mieter aus der Wohnung auszuziehen, so muss er die Mietereinbauten entferne, falls der Nachmieter keine Interesse an einer Übernahme der Gegenstände hat.
Vor Abschluss einer Hausratversicherung müssen die Eigentumsverhältnisse klar sein und berücksichtigt werden, da eine vom Vermieter eingebaute Einbauküche nicht Gegenstand der Hausratversicherung des Mieters ist.
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Mietereinbauten
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