Markisen

Im Rahmen der Hausratversicherung handelt es sich bei Markisen um mitversicherten Hausrat, sodass die Versicherung Schäden an diesen abdeckt. Ausgeschlossen sind jedoch fahrlässig verursachte oder zugelassene Schäden.

Wird zum Beispiel Tage zuvor bekanntgegeben, dass ein Sturm oder starke Unwetter anstehen, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet die Markise zu schützen. Dies kann er tun in dem er Sie im Vorfeld einzieht und somit vor Beschädigungen schützt. Versäumt der Versicherte dies und kommt es zu einem Schaden (z.B. durch einen herabfallenden Dachziegel), so ist die Versicherungsgesellschaft von der Leistungspflicht befreit.

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Ein Feuerschaden oder ein Wasserschaden kann Ihre Einrichtung vollständig zerstören.
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