Verursacht ein Luftfahrzeug einen Schaden, so ist dieser über die Hausratversicherung gedeckt, egal ob dieser durch einen Zusammenstoß oder einen Absturz des Luftfahrzeuges direkt oder durch seine Teile während des Fluges oder bei der Landung entstehen.
Der §1 (2) des Luftfahrgesetzes definiert als Luftfahrzeuge folgende Flugkörper:
Flugzeuge, Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei – und Fesselballone, Drachen, Fallschirme, Paragliding Schirme und allen weiteren Geräten, die für die Nutzung im Luftraum zugelassen sind. Gewöhnlich sind dabei entstehende Schäden von der Haftpflichtversicherung des Betreibers zu begleichen.
Kommt es bei jedoch bei der Klärung der Schuldfrage zu Unstimmigkeiten, so steht dir Hausratversicherung vorab für den Schaden ein und nimmt den Verursacher später in Regress.
Insbesondere Nutzer von Flugkörpern und des Luftraumes empfiehlt sich der Abschluss einer Hausratversicherung. Nutzen Sie unseren Tarifvergleich und sparen Sie bares Geld.