In der Hausratversicherung sind Schäden die durch Leitungswasser verursacht werden dann mitversichert, wenn das Wasser bestimmungswidrig und ungewollt dort austritt, wo der Versicherte dies nicht beabsichtigt.
Mitversichert ist der Wasseraustritt dann, wenn er aus den Zu- und Ableitungsrohren bzw. aus Haushaltsgeräten (Waschmaschine, Geschirrspülmaschine etc.) austritt und diese mit dem Rohrsystem des Wohngebäudes verbunden sind. Ebenso sind Schäden die in Zusammenhang mit Dampf- und Wasserheizungen, Wärmepumpen, Solaranlagen Sprinkleranlagen etc. mitversichert. Um sich vor Schäden durch Wasserbetten und Aquarien zu schützen bedarf es einer Ausdehnung des Versicherungsschutzes der Hausratversicherung, welche in der Regel mit einem Zusatzbeitrag berechnet wird.
Die Gefahr eines Leitungswasserschadens ist nicht zu unterschätzen – schützen Sie sich vor ungewollten finanziellen Schäden – unser Tarifcheck hilft Ihnen bei der Suche nach der Hausratversicherung mit dem idealen Preis-Leistungs-Verhältnis.