Lagerkosten

Im Rahmen einer Hausratversicherung stehen die Versicherungsunternehmen nicht nur für direkt entstandene Schäden in Form von Vernichtung oder Beschädigung ein, sondern auch für mögliche Mehrkosten.

Als Mehrkosten bezeichnet man beispielsweise mögliche Lagerkosten, welche in Zusammenhang mit einem vorhergegangenen Schaden stehen. Für den Fall, dass die Auswirkungen eines Schadensfalles so verheerend sind, dass die Sicherheit des Hausrates nicht mehr gegeben ist (z.B. mangelnde Einbruchssicherheit einer Wohnung oder eines Hauses) – müssen die übrigen Hausratsgegenstände beispielsweise extern eingelagert werden um sie vor Plünderern zu schützen. Die dabei entstehenden Lagerkosten werden für maximal 100 Tage von der Versicherungsgesellschaft übernommen. Von daher muss der Wohnraum innerhalb dieses Zeitraumes wieder bewohnbar und geschützt sein.

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