Kraftfahrzeuge

Weder Kraftfahrzeuge noch dazugehörige Anhänger sind in der Hausratversicherung mit versichert, da diese nicht zum Hausrat gehören.

Hierfür bedarf es einer speziellen Kfz-Versicherung. Für gewöhnlich mitversicherter Hausrat kann unter Umständen auch dann mitversichert sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Beispiel: Wenn Sie ihr Kraftfahrzeug in einem Parkhaus geparkt haben und Sie nach einiger Zeit zu Ihrem Fahrzeug zurückkehren feststellen, dass es aufgebrochen bzw. eine Scheibe eingeschlagen wurde und eine Kamera oder eine Jacke entwendet wurden, so werden die gestohlenen Gegenstände in der Regel von der Hausratversicherung ersetzt. Der Schaden am Kfz hingegen ist bei der Kfz-Versicherung geltend zu machen.

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Ein Feuerschaden oder ein Wasserschaden kann Ihre Einrichtung vollständig zerstören.
Sichern Sie sich vor erneuten Anschaffungskosten und entscheiden Sie für einen Tarifvergleich für eine Hausratversicherung.

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