In der Hausratversicherung handelt es sich bei der kombinierten Versicherung um die Versicherung mehrerer Gefahren in einem Bedingungswerk, für das nur ein Antrag eingereicht wird und auch nur ein Versicherungsschein vorliegt. Die kombinierte Versicherung kann nur gemeinsam gekündigt werden und es wird auch nur eine komplette Prämie entrichtet.
Diesem Thema steht als Gegenbeispiel die „gebündelte Versicherung“ gegenüber.
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